Nikolaus (Niclaus) von Rode, Bürger zu Gundelsheim, auch für seine Ehefrau Ennel, bekundet, dass sie vormals ihren Schwager und Vetter Hans Jäger, pfalzgräflicher Küchenschreiber zu Heidelberg, bevollmächtigt hatten, sie in der Sache des Totschlags an ihrem Schwager und Bruder Kunz [Horneck] durch den Schultheißen zu Richen [Hans Krull] zu vertreten und gütlich oder rechtlich zu handeln. Nachdem nun die Sache vor Kurfürst Philipp von der Pfalz zu einem gütlichen Ende mit Bestimmungen über Jahrzeiten für den Getöteten und dergleichen gebracht worden ist und sie vom Vater des Täters [Bernhard Krull] 80 Gulden ausgerichtet bekommen sollen, versichern die Aussteller die Annahme der Einigung. Mangels eines eigenen Siegels bitten sie Alexander Geisberg (Geißberg), öffentlicher Notar, um Besiegelung.