Vor dem weltl. Richter Heinrich verzichtet "Contze Steynheymer" gegenüber den Vertretern von Altmünster, den Konversenbrüdern Hertwin und Gerhard für sich und seine Erben auf das ihm von Altmünster verliehene Haus am Altmünstertor ("an Aldemonster porten"), gen. "sant Binhilde hus", und alles Recht daran. - Zeugen: "Wygand der Furspreche", Herbord "Grabenmecher", "Dyele von Winckel der Zymmerman" und Hans "Rose von Konigisteyn", des Richters Diener. "Datum 1377 dominica proxima post diem beati Michahelis archangeli."

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