Heinrich, Sohn des + Ritters Wessel von Landsberg, macht bekannt, daß Abt und Konvent des Klosters Werden den Hof Laupendahl (Lopenhelde), der früher dem + Ritter Philipp von Landsberg, dem Großvater des Ausstellers, für 408 Sterling verpfändet war, von ihm zurückgekauft haben. Er quittiert über die Summe und erklärt, daß der genannte Hof Eigentum von Abt und Konvent ist. Er und seine Erben sollen jedoch den Hof mit dem dortigen Schultheißenamt zu folgenden Bedingungen haben. Sie zahlen jährlich am 11. November acht Malter Roggen, sechs Scheffel Weizen, drei Malter Gerste, zwölf Malter zwei Scheffel Hafer, fünf Schweine oder fünf Schillinge sowie zwölf Hühner. Die Pacht muß zwischen dem 11. November und Weihnachten vollständig bezahlt werden, sonst ist der doppelte Betrag fällig. Wird sie jedoch drei Jahre lang nicht bezahlt, fällt der Hof ohne weiteres an Abt und Konvent zurück mit Ausnahme von sieben Joch Land, die der schon erwähnte Philipp gekauft hat. Der Abt kann mit seiner Familie so oft und so lange er will in dem Hof bzw. in dem oberen mit Gräben umgebenen Haus wohnen oder in anderen Baulichkeiten des Hofs; er kann auch die Fischerei und die Holzrechte nutzen. Heinrich oder seine Erben werden sich dann im Viehhaus aufhalten. Die von Philipp gekauften Äcker und die von ihm vergrößerte Fischerei bleiben mit dem Hof verbunden. - Es siegeln der Aussteller, Graf Engelbert von der Mark und der Ritter Rutger vom Stade. - Actum et datum ... feria tercia ante festum s. Jacobi apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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