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Beschäftigung von Schwerkriegsbeschädigten, ehem. Kriegsgefangenen, Flüchtlingen, Heimatvertriebenen, durch Entnazifizierung Amtsenthobenen und im Dritten Reich Verfolgten (Artikel 131 Grundgesetz)
Beschäftigung von Schwerkriegsbeschädigten, ehem. Kriegsgefangenen, Flüchtlingen, Heimatvertriebenen, durch Entnazifizierung Amtsenthobenen und im Dritten Reich Verfolgten (Artikel 131 Grundgesetz)
Enthält: u.a.: Erhebung und Unterstützung von in Freiburg lebenden auswärtigen Hochschullehrern; Durchführung des Gesetzes zu Art 131 GG; Listen unterbringungsberechtigter Hochschullehrer der Bundesausgleichsstelle;
Darin: Satzung des Deutschen Bundes; Verzeichn