Beschäftigung von Schwerkriegsbeschädigten, ehem. Kriegsgefangenen, Flüchtlingen, Heimatvertriebenen, durch Entnazifizierung Amtsenthobenen und im Dritten Reich Verfolgten (Artikel 131 Grundgesetz)

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Universitätsarchiv der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
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