Johannes Vischer, Pfarrer zu Sankt Katharina in der Vorstadt zu Hall, bekundet: Er hat sich wegen der Rechtsansprüche an Abt und Konvent des Klosters Murrhardt, derentwegen er in einen Prozeß verwickelt war, mit diesen gütlich geeinigt und bittet Bischof Rudolf [II. von Scherenberg von Würzburg], diese Einigung zu konfirmieren. Er bevollmächtigt daher den Kleriker Heinrich Sieder zu Hall, die rechtsgültige Bestätigung der Einigung beim Bischof oder dessen Generalvikar herbeizuführen.