Johann Ludwig Rotenberger, Schultheiß, und die Gerichtsschöffen zu Rheinzabern bevollmächtigen die bischöfliche Landschreiberei, die 300 Taler, welche die Gemeinde an Landesrettungs-Kosten schuldig ist, anderwärts aufzunehmen, verpflichten sich zu jährlicher Zinszahlung von 15 Talern und setzen die Allmendgüter ihrer Gemeinde zum Unterpfand.