Johann Ludwig Rotenberger, Schultheiß, und die Gerichtsschöffen zu Rheinzabern bevollmächtigen die bischöfliche Landschreiberei, die 300 Taler, welche die Gemeinde an Landesrettungs-Kosten schuldig ist, anderwärts aufzunehmen, verpflichten sich zu jährlicher Zinszahlung von 15 Talern und setzen die Allmendgüter ihrer Gemeinde zum Unterpfand.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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