(1) S 3011 (2)~Kläger: Johann Friedrich Schenck, Weinhändler, Detmold, (3)~Beklagter: Graf Karl Wilhelm zur Lippe-Brake, Premier-Lieutenant, (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1753 ( Subst.: Dr. Ernst Karl Christian Fischer Prokuratoren (Bekl.): Lic. Ferdinand Wilhelm Anthon Helffrich 1753 ( Subst.: Lic. Heinrich Joseph Brack (5)~Prozessart: Citationis ad videndum exigi debitum liquidum et confessatum, una cum usuris, damno et expensis, sicque se condemnari Streitgegenstand: Die Klage ist auf Begleichung einer Schuld von 176 Rtlr. für an den Beklagten gelieferten Wein gerichtet. Der Kläger erklärt, er habe bereits 1748 die Rechnung dem Beklagten durch einen Notar präsentieren lassen, der sie auch anerkannt, aber bisher trotz aller weiteren Mahnungen nicht bezahlt habe, so daß ihm nur noch die gerichtliche Beitreibung bleibe. Er wendet sich auf Grund des reichsunmittelbaren Standes des Beklagten an das RKG. Der Beklagte erklärt wie sein Bruder (vgl. L 82 Nr. 712 (S 3010)), mit seiner Unterschrift nur die Richtigkeit der Rechnung anerkannt zu haben; diese müsse, um als liquide anerkannt zu werden, zur weiteren Untersuchung präsentiert werden. Dabei habe sich gezeigt, daß 2 Posten nicht anerkannt werden könnten. Auch er verweist darauf, daß die Rückzahlung seiner Schulden erst nach Abschluß des Vergleichs mit dem regierenden Hause und in Anpassung an dessen Zahlungstermine erfolgen könne. Angesichts der Tatsache, daß andere Gläubiger mit höheren und bevorrechteten Forderungen sich diesen Modalitäten angepaßt hätten, könne für den Kläger keine abweichende Regelung gelten. Am 9. November 1753 wies das RKG den Beklagten an, 148 Rtlr. an den Kläger zu zahlen, zu verzinsen seit der Klageerhebung, auferlegte ihm die Gerichtskosten und wies zugleich Graf Simon August zur Lippe an, dem Kläger die Summe in 10 Raten aus den dem Beklagten zustehenden Apanagegeldern auszuzahlen. (6)~Instanzen: RKG 1752 - 1755 (1749 - 1754) (7)~Beweismittel: Weinrechnung (Q 4). Botenlohnquittung (Q 6). (8)~Beschreibung: 40 Bl., lose; Q 1 - 12, 2 Aktenstücke entnommen und zum Verfahren L 82 Nr. 712 (S 3010) gelegt.