Agnes (Nese), Tochter des Johann, Schultheißen von Kürrenberg, gelobt und schwört mit aufgereckten Fingern zu den Heiligen, ihrem Herrn, dem Junker Johann von Monreal und seinen Erben, weder Leib noch Gut zu entfernen. Sie verspricht, mit niemandem ohne Erlaubnis der Herren die Ehe einzugehen, in keiner Stadt Bürgerrecht anzunehmen und auch sonst nichts zu tun, was die Rechte ihrer Herren schmälern würde. Falls sie gegen ihren Eid verstößt, soll sie treulos, ehrlos und meineidig sein, und der Herrschaft sollen 200 gute schwere Gulden verfallen sein. Die Herren können ihren Leib und Besitz angreifen mit und ohne Gericht, innerhalb und außerhalb von Städten, wogegen die Ausstellerin keine Rechtsmittel anwenden darf. Sie bittet Junker Nikolaus (Claes) [Bose], Burgmann zu Monreal, sowie Johann Schoman und Gerhard von Rede, Schöffen von Monreal, die Urkunde zu besiegeln, was diese getan haben. Sr.: Junker Bose, Burgmann zu Monreal, und die Schöffen Johann Schoman und Gerhard von Rede. Ausf. Perg. - 3 Sg. abh., 1 Rest, 2 ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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