Schreiben der Reuttlinger Papierer an Bürgermeister und Rat
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3213
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Papierer
1595 Mai 7
Regest: Dass die Papierer von David Grözinger, Bürger und Papiermacher allhie, bei andern redlichen Werkstätten schriftlich und mündlich, doch gottlob fälschlich und mit Ungrund dargegeben (= verleumdet) worden sind, als sollten sie den Meister zu Eßlingen Andres Mickh als eine malefizische (= kriminelle) Person gestraft und in ihre Bruderschaft wieder aufgenommen und dadurch sich selber unredlich gemacht haben, das alles ist dem Rat noch in frischem Gedächtnis.
Wiewohl sie nun den David Grözinger vor dem Rat als ihrer Obrigkeit wegen der ausgesprengten Schmachschreiben rechtlich beklagt und wider ihn den Sieg Rechtens laut des vom Rat am 20. November (15)94 verkündeten Endurteils erhalten haben, werden sie jedoch ausserhalb und in den fürnehmsten Werkstätten nicht für redlich geachtet und wird ihnen kein Gesell gefördert. Grözinger hat die Sach dahin gebracht, dass sie an ihrem Handwerk und Nahrung ganz verderblich gehindert worden sind.
Die Papierer bitten daher den Rat, für sie an den Rat der Stadt Nürmberg und der Stadt Kauffbeuren zu schreiben, dass Herzog Friedrich zu Wirtemberg für seine Papierer und Bürger zu Urach Intercessions-Schreiben erteilt hat, dass die Reuttlinger Papierer gleich andern redlichen Werkstätten in der Treibung ihres Handwerks unverhindert bleiben sollen, da die Hinderung gegen alles kaiserl. Recht und Satzung des Reichs sei.
Sie bitten, ihnen von dem oben erwähnten Urteil einen auf Pergament verfertigten Urteilbrief und dann David Grözingers am 23. April vor dem Rat der ganzen Bruderschaft wegen getane Erklärung unter dem Secret-Insigel der Stadt zu erteilen, damit sie diese Stücke im Fall der Not an andern Orten vorzeigen können.
Die Meister:
Mathias Betz, Eustachius Fietz, Hans Klemm, Jacob Braun, Anthoni Fietz, Christoff Burger.
Gesellen:
Jacob Rewer, Michael Missell, Jacob Bawman, Matheus Weiß, Jacob Rewer der jung, Hans Vollmar, Hans Wurst, Bartle Bisinger, Wilhelm Mutschler, alle Bürger zu Reuttlingen.
Michael Wickh von Bempflingen, Martin Hölzell von Metzingen, beides Uracher Vogtei.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Ist bewilligt.
Wiewohl sie nun den David Grözinger vor dem Rat als ihrer Obrigkeit wegen der ausgesprengten Schmachschreiben rechtlich beklagt und wider ihn den Sieg Rechtens laut des vom Rat am 20. November (15)94 verkündeten Endurteils erhalten haben, werden sie jedoch ausserhalb und in den fürnehmsten Werkstätten nicht für redlich geachtet und wird ihnen kein Gesell gefördert. Grözinger hat die Sach dahin gebracht, dass sie an ihrem Handwerk und Nahrung ganz verderblich gehindert worden sind.
Die Papierer bitten daher den Rat, für sie an den Rat der Stadt Nürmberg und der Stadt Kauffbeuren zu schreiben, dass Herzog Friedrich zu Wirtemberg für seine Papierer und Bürger zu Urach Intercessions-Schreiben erteilt hat, dass die Reuttlinger Papierer gleich andern redlichen Werkstätten in der Treibung ihres Handwerks unverhindert bleiben sollen, da die Hinderung gegen alles kaiserl. Recht und Satzung des Reichs sei.
Sie bitten, ihnen von dem oben erwähnten Urteil einen auf Pergament verfertigten Urteilbrief und dann David Grözingers am 23. April vor dem Rat der ganzen Bruderschaft wegen getane Erklärung unter dem Secret-Insigel der Stadt zu erteilen, damit sie diese Stücke im Fall der Not an andern Orten vorzeigen können.
Die Meister:
Mathias Betz, Eustachius Fietz, Hans Klemm, Jacob Braun, Anthoni Fietz, Christoff Burger.
Gesellen:
Jacob Rewer, Michael Missell, Jacob Bawman, Matheus Weiß, Jacob Rewer der jung, Hans Vollmar, Hans Wurst, Bartle Bisinger, Wilhelm Mutschler, alle Bürger zu Reuttlingen.
Michael Wickh von Bempflingen, Martin Hölzell von Metzingen, beides Uracher Vogtei.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Ist bewilligt.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ