Extrajudizial-Akten und Schriftwechsel zwischen Johann Erkinger Freiherr von Seinsheim und dessen Konsulenten, Prokuratoren und Beamten, die Indemnisation des von Lichtenstein und Konsorten als seinsheimische Bürgen in puncto 20.000 fl. Widerfalls gegen die alte Witwe Barbara von Seinsheim und ihre Erben, denen sie diese 20.000 fl. vermacht hat, dann seine wirkliche Satisfaktion und Immission in die Herrschaft Sünching betreffend