Marie vam Meroide, Frau zur Heyden, Witwe, vergleicht sich mit ihrem Sohn Werner von Schoenroede unter Vermittlung des Herzogs Wilhelm von Jülich und seiner Räte zu Jülich. Danach soll Werner Schloß und Haus Heyden als herzogliches Lehen empfangen, unbeschadet der Leibzucht Mariens und der Rechte ihrer Tochter Margriet, die mit Wynant Maschereill verheiratet ist. Die geistlichen Beschwernisse mit dem Bischof von Lüttich sollen geschlichtet werden. Marie überläßt ihrem Sohne auch ihr Haus Paffendorf, ihren Hof zu Wyler im Amt Aldenhoven und 1/4 ihres Weingartens zu Reyde im Lande Lewenberg; diese Güter soll ihre Schwiegertochter Adelheid (Ailherdt) bei vorzeitigem Tode Werners und Kinderlosigkeit als Leibzucht bekommen. Ihre Tochter Margreit soll das Gut zu Gleen im Lande Valkenburg und den Hof zu Brüecht in der Herrlichkeit Heiden erhalten, das bei ihrem kinderlosen Tode ihr Mann Wynant als Leibzucht bekommt. Darüber sind drei gleichlautende Urkunden ausgestellt worden. Der Herzog siegelt, ebenso Marie, Werner und Wynant; die letzteren drei unterschreiben auch. Margarethenavent.