Search results
  • 1,182 of 5,747

Die Appellationsrichter: Vor ihnen sind zur Vesperstunde am Tag nach Gereon [Oktober 11] erschienen der Prokurator Otto von Ahlen und der Beklagte Johann. Otto überreichte eine schriftliche Erwiderung auf die Behauptung Johanns, in der er sagte, diese Behaupt-ungen seien falsch und das Appellationsi-nstrument stimme wohl mit dem Reskript überein. Er verwies hierfür auf die eing-ereichten Schriftstücke und bat um ein Zwischenurteil und darum, den Beklagten in die Kosten zu verurteilen. Dieser aber überreichte einen Rezess, der seine Beh-auptungen stützen sollte und der im Folg-enden zitiert wird [Es folgt die Abs-chrift des Rezesses von 1353 Mai 6]. Die Richter ordneten den Austausch von Kopien an und bestimmten den Parteien die Vesperstunde am Dienstag nach Gallus [Oktober 21] als Termin für die Erwiderungen und zur Fortführung des Prozesses. Otto protestierte gegen diesen Termin und Johann widersprach ihm. Actum et datum a.d. 1354 in crastino Gereonis predicto.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...