In dem Rechtsstreit des Kapitels zu Gerresheim gegen Margarethe Erbrath und Genossen entscheidet der fürstliche Hofrat, dass das Kapitel im Besitz des Platzes beim Gewandhaus in Gerresheim verbleiben soll, weil er zu dem Haus des Stifts an der Ecke des Flachsmarktes gehöre, und verurteilt letztere, den dort widerrechtlich eingerissenen Stall wieder aufzubauen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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