Heinrich Tunkel von Bernitzko, Landvogt der Niederlausitz, stellt der Stadt Luckau einen Revers aus, dass sie ihm nicht aus Pflicht, sondern freiwillig gestattet habe, in ihren Wäldern und Heiden zu jagen. "Gegeben zu Lubben dinstags nach sanct Gorgen tagk im funfzcehenhundersten und newnden jare."