Zunächst Streit um das adelige Haus Rheindorf, das Heinrich von Catterbach und seine 1. Frau Christina von der Sultzen gen. Diependhal gekauft haben, und um die Aussteuer der Appellantin. Heinrich von Catterbach weigerte sich, seiner Tochter aus 1. Ehe eine Mitgift mitzugeben, weil sie von ihrem Mann entführt worden sei. Er wollte ferner Rheindorf seinen Kindern aus 2. Ehe übertragen lassen. Im Laufe des Extrajudizialverfahrens verglichen sich die Parteien am 5. Dez. 1614: Der Appellat räumte seiner Tochter aus 1. Ehe das Haus Rheindorf mit sämtlichen Liegenschaften und den Hof Katzbach im Kirchspiel Monheim ein; die Appellantin verzichtete im Gegenzug auf ihr übriges unbewegliches mütterliches Erbe, das Haus Diependahl, den Pannenhof zu Monheim, einen Hof im Kirchspiel Lützenkirchen (Stadt Opladen), ein halbes Gut im Kirchspiel Leichlingen, das Gut „Qüettekun“ (Quettingen ?, Opladen) Gut und ein Haus in Köln. Diesen Vertrag, der während ihrer Minderjährigkeit geschlossen worden sei, fechtet die Appellantin nun an und beantragt vor dem RKG seine Aufhebung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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