Abt Johannes und der Konvent von Bebenhausen wiederholen und bestätigen die zwischen Abt Reinhard (Renhart [von Höfingen]) und dem Konvent den 17. August 1453 verglichene Ordnung hinsichtlich der Tätigkeit des Kaplans an der Altarpfründe der heiligen Maria zu Breitenholz und des Verhältnisses, in welchem dieser Kaplan und die Gemeinde Breitenholz zur Mutterkirche Entringen stehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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