Das Domkapitel bekundet, daß der Kämmerer Johann von Wintzingerode ein teils bei der Stadt Höxter, teils bei der Stadt Warburg angelegtes Kapital ausgesetzt habe, von dessen 42 Gulden betragenden Zinsen der Unterhalt von 8 noch nicht geweihten jungen Geistlichen bestritten werden soll, die die Verpflichtung zur Teilnahme am Tordienst haben. Das Domkapitel überweist denselben zugleich eine Wohnung (canunatam) sub longe domus nostre testudine scole contiguum versus orientem etc. (Text beschädigt).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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