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Adolf (I.) Herzog von Cleve und Graf von der Mark bestätigt der Stadt Duisburg, die er von dem Reiche hat, alle ihre früheren Freiheiten und Privilegien (folgt der Inhalt gleich dem des Privilegienbriefes von Graf Johann II. vom Jahr 1366 August 1, Nr. 36, mit dem Zusatze, dass, falls er in anderen Ländern Zölle bekäme, diese bleiben sollten wie sie früher gewesen).

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Stadtarchiv Duisburg
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