Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Balthasar von Hellu hatte Güter und Einkünfte in Veitshöchheim, die von dem Kloster St. Stephan in Würzburg zu Lehen rühren, an Ulrich Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn verkauft. Der inzwischen verstorbene Abt Michael [Bernhart] hatte dem Käufer diese Güter und Einkünfte danach verliehen. Nun hat sich aber herausgestellt, dass in der über den Verkauf ausgestellten Urkunde die verkauften Güter und Einkünfte nicht vollständig erfasst worden sind. Daher hat der neue Abt Kilian [Lantz] Beschwerde eingelegt. Der Käufer hat aber eine Entschädigung des Klosters für die ihm durch den Fehler entgangenen Einkünfte abgelehnt. Daher hat sich nun Balthasar von Hellu mit dem Abt dahingehend geeinigt, dass er dem Kloster für seine entstandenen Schäden eine bestimmte Geldsumme bezahlen wird, wodurch alle weitergehenden Ansprüche abgegolten sein sollen. Von dem Verkauf betroffen waren außerdem Güter und Einkünfte der Pfarrkirche in Veitshöchheim. Auch hierbei sind bei der Aufzählung der einzelnen Güter Fehler aufgetreten. Daher hat Balthasar von Hellu auch die Ansprüche der Pfarrkirche Veitshöchheim mit einer Geldsumme abgelöst. So alles beschehen am tag der apostel Simonis vnd Juda 1581. Auf der Plica findet sich ein auf den 3. November 1581 datierter Nachtrag über weitere bei dem Verkauf nicht aufgeführte Einkünfte des Klosters. Auch diese hat Balthasar von Hellu mit einer Geldsumme abgelöst. Aussteller: Kloster St. Stephan und Balthasar von Hellu. Empfänger: Kloster St. Stephan
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Balthasar von Hellu hatte Güter und Einkünfte in Veitshöchheim, die von dem Kloster St. Stephan in Würzburg zu Lehen rühren, an Ulrich Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn verkauft. Der inzwischen verstorbene Abt Michael [Bernhart] hatte dem Käufer diese Güter und Einkünfte danach verliehen. Nun hat sich aber herausgestellt, dass in der über den Verkauf ausgestellten Urkunde die verkauften Güter und Einkünfte nicht vollständig erfasst worden sind. Daher hat der neue Abt Kilian [Lantz] Beschwerde eingelegt. Der Käufer hat aber eine Entschädigung des Klosters für die ihm durch den Fehler entgangenen Einkünfte abgelehnt. Daher hat sich nun Balthasar von Hellu mit dem Abt dahingehend geeinigt, dass er dem Kloster für seine entstandenen Schäden eine bestimmte Geldsumme bezahlen wird, wodurch alle weitergehenden Ansprüche abgegolten sein sollen. Von dem Verkauf betroffen waren außerdem Güter und Einkünfte der Pfarrkirche in Veitshöchheim. Auch hierbei sind bei der Aufzählung der einzelnen Güter Fehler aufgetreten. Daher hat Balthasar von Hellu auch die Ansprüche der Pfarrkirche Veitshöchheim mit einer Geldsumme abgelöst. So alles beschehen am tag der apostel Simonis vnd Juda 1581. Auf der Plica findet sich ein auf den 3. November 1581 datierter Nachtrag über weitere bei dem Verkauf nicht aufgeführte Einkünfte des Klosters. Auch diese hat Balthasar von Hellu mit einer Geldsumme abgelöst. Aussteller: Kloster St. Stephan und Balthasar von Hellu. Empfänger: Kloster St. Stephan
Balthasar von Hellu hatte Güter und Einkünfte in Veitshöchheim, die von dem Kloster St. Stephan in Würzburg zu Lehen rühren, an Ulrich Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn verkauft. Der inzwischen verstorbene Abt Michael [Bernhart] hatte dem Käufer diese Güter und Einkünfte danach verliehen. Nun hat sich aber herausgestellt, dass in der über den Verkauf ausgestellten Urkunde die verkauften Güter und Einkünfte nicht vollständig erfasst worden sind. Daher hat der neue Abt Kilian [Lantz] Beschwerde eingelegt. Der Käufer hat aber eine Entschädigung des Klosters für die ihm durch den Fehler entgangenen Einkünfte abgelehnt. Daher hat sich nun Balthasar von Hellu mit dem Abt dahingehend geeinigt, dass er dem Kloster für seine entstandenen Schäden eine bestimmte Geldsumme bezahlen wird, wodurch alle weitergehenden Ansprüche abgegolten sein sollen. Von dem Verkauf betroffen waren außerdem Güter und Einkünfte der Pfarrkirche in Veitshöchheim. Auch hierbei sind bei der Aufzählung der einzelnen Güter Fehler aufgetreten. Daher hat Balthasar von Hellu auch die Ansprüche der Pfarrkirche Veitshöchheim mit einer Geldsumme abgelöst. So alles beschehen am tag der apostel Simonis vnd Juda 1581. Auf der Plica findet sich ein auf den 3. November 1581 datierter Nachtrag über weitere bei dem Verkauf nicht aufgeführte Einkünfte des Klosters. Auch diese hat Balthasar von Hellu mit einer Geldsumme abgelöst. Aussteller: Kloster St. Stephan und Balthasar von Hellu. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 847
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 64 / 196
Registratursignatur/AZ: 493 (16. Jh.); V N 6 (18. Jh.); L 8 D 1 N 76 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Kloster St. Stephan, Abt; an Pergamentstreifen anhängend, besch. S 2: Kloster St. Stephan, Konvent; an Pergamentstreifen anhängend, unbesch. S 3: Balthasar von Hellu; an Pergamentstreifen anhängend, unbesch. S 4: Peter Rude; an Pergamentstreifen anhängend, unbesch. S 5: Gericht Veitshöchheim; an Pergamentstreifen anhängend, unbesch.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.