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Attest von Schultheiß und Schöffen für Johann Henrich Schieffer über den Mengeninhalt eines Fasses Wein und die Zollfreiheit Kerpens
Enthält: Auf Bitten seines Mitschöffen Johann Henrich Schieffer beurkundet das Gericht seinen Bericht: Dass er am 27.8. in Köln ein Fass Wein geholt habe, für das die Tochter des Zöllners zu Lind (?) Zoll für 1 Ohm verlangt habe, wobei das Fass weniger als ein Ohm enthielt. Sie ließ sich auch auf keinen Kompromiss über 1/2 Ohm ein, sondern beharrte auf ihrer Forderung. Das Gericht nimmt daraufhin die gewünschte augenscheinliche Abmessung des Fassinhalts durch den Kellner vor und bestätigt, dass das Fass, das einzige mit weißem Wein im Keller, das ist, welches sein Knecht Arnoldt Eßer aus Köln geholt hat, und dass es in der Tat 1/2 Ohm und etwa 9 Viertel Kölner Maß enthält. Sie bezeugen außerdem noch einmal, dass den Kerpenern laut kurfürstlichen Dekreten generelle Zollfreiheit zustehe.