Cuontz Bopp von Raeperwiler (Repperweiler, Kreis Saulgau) urkundet, von Claus Scherer und Claus Berwart als Pflegern der Kirohe zu Inhart [Einhart, Kreis Sigmaringen] das zu Repperweiler gelegene Gut der genannten Kirche unter folgenden Bedingungen empfangen zu haben: Er soll das Gut in guten eren halten und buwen (gut bewirtschaften), ein Haus auf drei sul [Pfosten] darauf bauen und dieses etwa bis Lichtmeß übernächsten Jahres [1415] fertigstellen, in den ersten zwei Jahren 3 Jauchert und darnach 2 Jauchert Ackerland jährlich düngen, den Kirchenpflegern vom Gut jährlich die vierte Garbe als lantgarb [also den 4. Teil des Ertrags aus den Äckern], 4 Herbsthühner, 1 Fastnachthuhn, 1/2 Viertel Eier und 2 Viertel Öl, wovon 7 Schilling Pfennig sowie die Hühner und die Eier dem [Niedergerichts- und Patronatsherrn zu Einhart] Junker Hans Grämlich, Sohn des Ulrich selig, als Vogtrecht [gerichts- oder patronatsherrliche Abgabe?] zustehen, entrichten, sodann die Pflichten gegenüber der Herrschaft Scheer [als Inhaber der Hochgerichtsbarkeit und hohen Obrigkeit] ob es sich um Steuer, Dienst, Reisen oder anderes handle, ohne Schaden der Hailgen [der Kirche zu Einhart] erfüllen. Sollte er das Gut schlecht bewirtschaften oder mutwillig davon wegziehen, so soll unter denselben Bedingungen sein Nachfolger im Besitz des Gutes sein. Geben an sant Erasmus tag 1413

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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