Cuontz Bopp von Raeperwiler (Repperweiler, Kreis Saulgau) urkundet, von Claus Scherer und Claus Berwart als Pflegern der Kirohe zu Inhart [Einhart, Kreis Sigmaringen] das zu Repperweiler gelegene Gut der genannten Kirche unter folgenden Bedingungen empfangen zu haben: Er soll das Gut in guten eren halten und buwen (gut bewirtschaften), ein Haus auf drei sul [Pfosten] darauf bauen und dieses etwa bis Lichtmeß übernächsten Jahres [1415] fertigstellen, in den ersten zwei Jahren 3 Jauchert und darnach 2 Jauchert Ackerland jährlich düngen, den Kirchenpflegern vom Gut jährlich die vierte Garbe als lantgarb [also den 4. Teil des Ertrags aus den Äckern], 4 Herbsthühner, 1 Fastnachthuhn, 1/2 Viertel Eier und 2 Viertel Öl, wovon 7 Schilling Pfennig sowie die Hühner und die Eier dem [Niedergerichts- und Patronatsherrn zu Einhart] Junker Hans Grämlich, Sohn des Ulrich selig, als Vogtrecht [gerichts- oder patronatsherrliche Abgabe?] zustehen, entrichten, sodann die Pflichten gegenüber der Herrschaft Scheer [als Inhaber der Hochgerichtsbarkeit und hohen Obrigkeit] ob es sich um Steuer, Dienst, Reisen oder anderes handle, ohne Schaden der Hailgen [der Kirche zu Einhart] erfüllen. Sollte er das Gut schlecht bewirtschaften oder mutwillig davon wegziehen, so soll unter denselben Bedingungen sein Nachfolger im Besitz des Gutes sein. Geben an sant Erasmus tag 1413
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Cuontz Bopp von Raeperwiler (Repperweiler, Kreis Saulgau) urkundet, von Claus Scherer und Claus Berwart als Pflegern der Kirohe zu Inhart [Einhart, Kreis Sigmaringen] das zu Repperweiler gelegene Gut der genannten Kirche unter folgenden Bedingungen empfangen zu haben: Er soll das Gut in guten eren halten und buwen (gut bewirtschaften), ein Haus auf drei sul [Pfosten] darauf bauen und dieses etwa bis Lichtmeß übernächsten Jahres [1415] fertigstellen, in den ersten zwei Jahren 3 Jauchert und darnach 2 Jauchert Ackerland jährlich düngen, den Kirchenpflegern vom Gut jährlich die vierte Garbe als lantgarb [also den 4. Teil des Ertrags aus den Äckern], 4 Herbsthühner, 1 Fastnachthuhn, 1/2 Viertel Eier und 2 Viertel Öl, wovon 7 Schilling Pfennig sowie die Hühner und die Eier dem [Niedergerichts- und Patronatsherrn zu Einhart] Junker Hans Grämlich, Sohn des Ulrich selig, als Vogtrecht [gerichts- oder patronatsherrliche Abgabe?] zustehen, entrichten, sodann die Pflichten gegenüber der Herrschaft Scheer [als Inhaber der Hochgerichtsbarkeit und hohen Obrigkeit] ob es sich um Steuer, Dienst, Reisen oder anderes handle, ohne Schaden der Hailgen [der Kirche zu Einhart] erfüllen. Sollte er das Gut schlecht bewirtschaften oder mutwillig davon wegziehen, so soll unter denselben Bedingungen sein Nachfolger im Besitz des Gutes sein. Geben an sant Erasmus tag 1413
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 116
(Salem) Einhart E 2, Scat.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1413 Juni 3
Urkunden
Siegler: Cuontz Bopp hat Cuonrat vom Stain den Zaehen, seßhaft zu Mengen, als Siegler erbeten; Cuontz Bopp hat Hans [...], des Wolff von Zuillenhart Vogt in Dienggow, als Siegler erbeten
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgefallen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgefallen
Berwarth, Claus
Bopp, Cuntz
Gremlich, Hans, Hänsli (I); Bürgermeister zu Pfullendorf
Gremlich, Ulrich (I); Amtmann zu Pfullendorf
Scherer, Claus; Einhart
Stain, Konrad vom; Junker
Züllenhart, Wolf von
Einhart, Ostrach SIG
Mengen SIG
Repperweiler: Ursendorf, Hohentengen SIG
Scheer SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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