Bischof Georg III. zu Bamberg entscheidet Streitigkeiten zwischen dem Abt Johann V. Fabri und dem Kloster Langheim einerseits und den Fischern und Flößern auf dem Main zwischen Burgkunstadt und Maineck andererseits wegen den (Wasser-)Werken bei der Mühle in Hochstadt am Main. Jobst Hubner, Fischmeister zu Lichtenfels, hatte für die Fischer und Flößer angezeigt, dass das Werk und "Floßlach" (= Floßloch?) der Mühle ungewöhnlich hoch gebaut worden sei. Zur Besichtigung und als sachverständige Berater hatte der Bischof seinen Rat und Schultheiß zu Bamberg, Erasmus Zollner von Rotenstein, sowie den Müller Ulrich Fischmüller aus Bamberg, die Fischer Hans Knorr und Hans Nickel aus Bamberg, die Flößer Heinz Arenstein und Hans Döbs aus Hallstadt, den Müller Contz Müllner von Reuth aus Forchheim und die Flößer Asmus Pfeylschundt und Hans Fleischmann aus dem Amt Kronach bestimmt. Im Schiedsspruch werden genaue bauliche Vorschriften, sowie die Aufgaben des Müllers und der Fischer und Flößer festgelegt. - Siegler: Bamberg, Bischof Georg III. Schenk von Limpurg