Petrus von Hatzenbühl (Hatzenbuhel), Pfarrer zu Klingen (Clingen), und die Kirchengeschworenen daselbst, Hans Rutter, Bassarts Michel, Metzen Michel, Jost Schnider und Michels Jacob, bekunden, dass sie als Vertreter der Kirche zu Klingen ihrem Junker Orendel von Gemmingen ein Stück Ackerland verkauft haben, "wie das dan gezeichet und understockt ist" und in dem die "der Kesselborn" genannte Quelle liegt, in Klinger Gemarkung, angrenzend auf drei Seiten an die Äcker der Kirche und unten "uf oder in die Mulbach", die auf die Ingenheimer (Ingenheym) Mühle geht, samt dem genannten Kesselborner Wasserlauf und "qwellen, wassersumpffen" und allen Rechten über und unter der Erde. Der Verkauf geschieht zum Besten der Kirche, denn dieses Stück Ackerland ist ganz unfruchtbar, sumpfig und bintzig und hat der Kirche bisher keinerlei Nutzen gebracht. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme in Höhe von 2 rheinischen Gulden in barem Gold und leisten Währschaft.