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Berufungssache der Gebrüder Johan Schlichtebrede und des Goldschmieds Henrich Schlichtebrede und ihres Schwagers Johan Gerlich, alle in Warendorf, Beklagte gegen den Kramer Georg Butt in Münster, Kläger. Die ersten beiden Beklagten sind die Kinder der Witwe Johan Schlichtebrede in Warendorf. Ihr Bruder Herman (später in Herford) war beim Kläger in der Lehre. Der Kläger hat ihn dann als Gesellen (Maschup) angenommen, und beide machten gemeinschaftliche Geschäfte. Die Gesellschaft begann 1590. Herman Schl. schuldete schließlich dem Kläger 1700 Rthl. Die Beklagten verbürgten sich für ihn, der Kläger nimmt sie jetzt in Anspruch. Die Beklagten wenden ein, dass der Kläger bei der Abrechnung mehrere Zahlungen, die Herman Schlichtebrede oder sie für ihn geleistet hätten, nicht berücksichtigt habe, dass er ferner eine Menge uneinbringliche Forderungen ganz allein auf das Konto des Herman Schl. gesetzt habe.

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Stadtarchiv Münster
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