Ruprecht, Graf zu Virneburg und Herr zu Saffenburg, bekennt für sich und seine Erben, daß er wegen seines verstorbenen Vaters Philipp, Graf zu Virneburg, seinem Diener Heinrich Roes, dessen Erben oder dem Inhaber der Urkunde 68 gute oberländische rheinische Gulden schuldig ist. Er weist dem Gläubiger 10 Schatzgulden, dabei 3 Mark und 5 Schillinge Kölner Währung für jeden Gulden gerechnet, an aus seiner Herbstschatzung zu Heppingen (Heppenkoven), unterhalb der Burg Landskron (Lantzkrone) in der Grafschaft Neuenahr (Nuwenar) gelegen, die jedes Jahr am Martinstag (Nov. 11) oder innerhalb von 8 Tagen danach zu liefern sind, vom kommenden Martinstag an solange, bis die Schuld bezahlt ist. Er befiehlt Schultheiß, Geschworenen und Gemeinde zu Heppingen die Zahlungen zu leisten. Der Schultheiß Thomas Hencken, Sohn des Thomas, Wilhelm Burger sowie die Brüder Peter und Johann Moenhillen, derzeit Geschworene, versprechen für sich und ihre Nachkommen, den Verpflichtungen nachzukommen. Sr.: Ausst. und auf Bitte von Schultheiß, Geschworenen und Gemeinde von Heppingen, die kein Siegel haben, der derzeitige Kirchherr Engelbrecht zu Wadenheim. Ausf. Perg., kanzelliert - Sg. anh., ab - Rv.