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Quittung des Caspar Würtz, Kirchherr zu Ottersweier, und des Erzpriesters Hans Dengler, Kaplan zu Sasbach, gegen Junker Wolf von Windeck, Amtmann zu Ortenberg, daß er den von Junker Reinbold von Windeck, seinem Vetter, und dessen Frau Susanna Krentzin von Geyspoltzheim verschriebenen Zins von 1 lb. 5 Schill. Pfennig von seinem Rebhof zu Waldmatt zur Stiftung einer Kapitels-Jahrszeit in der Pfarrkirche zu Ottersweier durch Bezahlung des Hauptguts wieder eingelöst habe

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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