Der Gerichtsschreiber des Landgerichts Achern bezeugt, dass Hans Jakob Eckhardt, Seiler zu Oberkappel, der Schwiegersohn Hans Kiefers von Fautenbach ist, dass Kiefer zu den Erben des Klaus Weber gleichfalls von Fautenbach gehört habe, und dass er, Eckkhardt, als Erbe Kiefers berechtigt sei, den zehnten Teil an einer Kaufsumme von 50 Gulden, den das Kloster Allerheiligen den Weber'schen Erben aus einem Verkauf schuldig geworden sei, zu erheben.