Brändle: Rezess der Regierung von St. Gallen zwischen den Anwälten der Landkomtur von Altshausen und dem Ammann Joßen Metzler über den Murer- (Maurer-)Hof oder das Brändle. Von dem Landkomtur wird das Gut als ein adeliges Freilehen anerkannt, dagegen von dem Ammann Metzler auf das Zugrecht zu diesem Gut verzichtet

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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