Happe, Bürger zu Philippstein, und seine Frau Kunczel verkaufen dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg zur Präsenz und zum Seelgerät für eine Geldsumme, die diese ihnen bezahlt haben, von dem Gut zu Philippstein im Gebiet der Landesherren ('uns(e)r herren'), genannt der Haynbecher Gut, das sie zu Erbrecht haben gegen 28 Simmern Korngülte Weilburger Maß, wovon das Stift bereits ein Drittel innehat, ein weiteres Drittel, das die Aussteller von den rechten Erben, die zu der Korngülte gehörten, gekauft haben. Sie sollen dem Stift oder dessen Präsenzmeister die zwei Drittel der Korngülte jährlich am Sonntag nach dem 24. August ('nach s(en)te Bartholomeus tage') nach Weilburg auf ein ihnen angewiesenes Haus trocken und gut auf eigene Kosten und Gefahr entrichten, wie im Lande rechtsüblich. - Junker Gerlach von Rheinberg ('Rin-'), Vogt zu Weilburg, Hermann Stoczel, Bürgermeister, Concze Becker von Drommershausen ('Trummershusen') und Folmar von Ernsthausen, Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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