Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Bischof Ruprecht von Straßburg fremdes Kriegsvolk (ein fremde volcke) in seine Städte und Schlösser aufgenommen, dort versorgt und in die Lande des Pfalzgrafen "geschoben" hat, das ihn mit Brand und Raub schädigte. Auf Bitten seines Vetters Albrecht, Dompropst zu Straßburg, des Dekans und Kapitels zu Straßburg sowie der Stadt Straßburg stellt Kurfürst Friedrich allen Unwillen gegenüber Bischof Ruprecht ab und erklärt, auch für seine Untergebenen und Verbündeten, den Verzicht auf Schadensersatzforderungen und Klagen in der Angelegenheit. Der Pfalzgraf behält sich dabei jedoch vor, diese Verzichtserklärung als hinfällig zu erklären, wenn Bischof Ruprecht in den gegenwärtigen Irrungen gegen ihn vorgehen sollte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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