Der Offizial der bischöflichen Kurie in Würzburg verkündet das Endurteil in dem Rechtsstreit zwischen dem Verwalter der Deutschordenskommende in Würzburg als Kläger und dem Ratsherren Bartholomäus Wolfart als Beklagtem. Bei dem Streit geht es um den Zins -jährlich 1 Pfund Pfennige und 1 Fastnachtshuhn- von einem Haus jenseits des Mains, das der Beklagte besitzt. Dieser weigert sich seit 1622, das Fastnachtshuhn in natura zu liefern. Der Offizial erklärt dies für rechtswidrig und verurteilt den Beklagten zur Nachlieferung der ausstehenden Fastnachtshühner. Außerdem hat er künftig jedes Jahr 1 Fastnachtshuhn in natura der Kommende zu geben. Aussteller: Offizial. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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