Vor dem Würzburger Offizial erscheinen Propst Wolfram zu Triefenstein und der Kustos Gotfridus als Vertreter des Konvents einerseits und Elisabeth Witwe des Edlen Gottfrid von Hohenlohe andererseits und wählen in ihrem Streit um die Kapelle in Grünau (Grunach) und ihre Pertinentien den Dekan Eberh[ardus] von Riedern (de Ryedern) und die Kanoniker Heinricus de Reinstein senior und Rudolf von Wertheim von der ecclesia Herbipolensis zu Schiedsrichtern mit unbeschränkter Vollmacht, erklären ihren Spruch für bindend und verabreden für jegliche Einwendung dagegen eine Buße von 100 Pfund h und den daraus erwachsenden Unkosten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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