Philipp Wilhelm, Herzog von Jülich-Berg, bekundet, daß die auf gegenwärtigem Landtag zwecks Reduzierung der Kammerschulden seitens der jülich-bergischen Landstände bewilligten Steuern, d.s. im einzelnen eine Kopfsteuer, eine auf den Zeitraum von Ostern 1663 bis Ostern 1664 beschränkte Maltersteuer auf das außer Landes verkaufte Getreide sowie eine Summe, die zur freien Disposition des Landesherrn steht, ihren Privilegien nicht nachteilig sein soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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