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Amt Hoya (Bestand)
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Bestandsgeschichte: Die Territorial- und Verwaltungsgeschichte der Grafschaft und damit auch des Amtes Hoya ist in Gründzügen durch H. Gade, Historisch-geographisch-statistisches Beschreibung der Grafschaften Hoya und Diepholz, Hannover 1901, Bd. 1 dargestellt. Zur ersten Orientierung möge - in Anlehung an
M. Bär, Übersicht über die Bestände des Königlichen Staatsarchivs zu Hannover, 1900, S. 3 und verschiedene statistische Übersichten des Königreichs Hannover - nachstehende Zeittafel dienstlich sein:
1582 fällt nach dem Aussterben der Grafen von Hoya die Grafschaft Hoya als eröffnetes Lehen an die Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg. Die untere Grafschaft mit den Ämtern Burchhausen, Liebenau und Nienburg kommt an die cellische Linie, die obere Grafschaft mit den Ämtern Hoya, Diepenau, Ehrenburg, Bahrenburg, Harpstedt, Siedenburg, Steyerberg, Stolzenau und Syke an die calenbergisch-wolfenbüttelsche Linie, 1584 an die wolfenbüttelsche Linie allein.
Durch die Teilung der Besitzungen der 1634 ausgestorbenen wolfenbüttelschen Linie fällt die obere Grafschaft 1635 an Herzog Wilhelm von Harburg, nach dessen Tod (1642) an Herzog Friedrich von Lüneburg. Als dieser 1648 starb, wird die obere Grafschaft von Celle und Calenberg gemeinsam verwaltet. Zunächst von Celle allein regiert, wird sie 1682 mit Ausnahme der Ämter Ehrenburg und Syke an Calenberg übergeben. Auch diese Ämter sowie die ganze untere Grafschaft werden 1705 zusammen mit dem Herzogtum Celle mit Calenberg vereinigt.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts besteht das Amt Hoya aus den Flecken Hoya und Bücken, den Vogteien Asendorf, Bücken, Eitzendorf, Eystrup, Hassel, Hoyerhagen, Magelsen, Martfeld, Oiste, Schweringen, Wechold sowie dem Patrimonialgerichtsort Anderten (v.d. Bussche zu Andertenburg). 1848 rechnet die Vogtei Schweringen zur Vogtei Bücken; die Vogteien Oiste und Wechold sind zusammengelegt.
Bestandsgeschichte: 1852 wird die Trennung der Justiz von der Verwaltung durchgeführt und es erfolgt eine Neueinteilung der Ämter: Das Amt Hoya wird um das neugebildete Amt Martfeld verkleinert, das die Vogteien Asendorf und Martfeld sowie Teile der Vogtei Bücken des früheren Amtes Hoya umfasst. Zur
gleichen Zeit fallen Wöpse an das Amt Bruchhausen, Dienstborstel an das Amt Nienburg sowie Diensthop und Lohhof an das Amt Westen, das 1859 mit dem Amt Verden vereinigt wird.
Auf Grund der revidierten hannoverschen Amtsordnung von 1859 wird das Amt Martfeld (ohne Kirchspiel Martfeld) wieder mit dem Amt Hoya vereinigt. Das Kirchspiel Martfeld (bestehend aus den Gemeinden Kleinen-Borstel, Hustedt, Loge, Martfeld und Tuschendorf) kommt an das Amt Bruchhausen.
Für Hoheits-, Militär- und Steuersachen gehört das Amt Hoya von 1867-1885 mit den Ämtern Bruchhausen und Syke zum Kreis Hoya.
1885 erfolgt die Bildung des Kreises Hoya aus dem bisherigen Amt Hoya und dem bisherigen Amt Bruchhausen, außer den Gemeinden Affinghausen, Bensen, Mallinghausen, Menninghausen und Sudwalde, die an den Kreis Sulingen fallen, und außer der Gemeinde Freidorf, die zum Kreis Syke kommt.
Der Bestand Hann. 74 Hoya wurde gerade von Staatsarchivar Dr. Drögereit geordnet, als der Zweite Weltkrieg ausbrach. Die Ordnung und Verzeichnung war bis zur Abteilung V, Domanialia (genau V D 10) gekommen und umfasste etwa ein Drittel des Bestandes. Leider wurde der Gesamtbestand nach der Rückkehr von der Auslagerung von dem im Februar 1946 überraschend auftretenden Leinehochwasser erfasst, das das Erdgeschoß des Archivgebäudes drei Tage lang unter Wasser setzte. Neben der Durchnässung und Verschlammung der Akten war eine völlige Auflösung der Ordnung des Bestandes die Folge.
Im Zuge der Anfang 1958 begonnenen Neuordnung des damals mit 516 Fach angegebenen Bestandes wurden
Bestandsgeschichte: zunächst etwa 140 Fach ausgesondert, und zwar ca. 80 Fach an Hann. 74 Bruchhausen (Amt Bruchhausen), 10 Fach an Hann. 174 Hoya (Landkreis Hoya), ferner etwa 50 Fach, die nach der Katastrophe des Leinehochwassers unberechtigterweise Anschluss an den Bestand gefunden hatten (insbesondere viele Akten der Forstbehörden - vgl. Hann. 82).
Bei der Neuaufstellung erwies es sich als günstiger Umstand, dass das bis zu Abteilung V, Domanialia (V D 10) geführte Findbuch von Herrn Dr. Drögereit noch vorhanden war. Die von diesem Teilfindbuch erfassten Akten konnten bis auf wenige Stücke ermittelt werden. Für die restlichen zwei Drittel des Bestandes wurde von dem Unterzeichneten eine eingehende Übersicht angelegt, die weitgehend an den Bestand heranführte und diesen benutzbar machte. Eine Einzelverzeichnung der Akten war wegen vordringlicher anderer Ordnungsarbeiten und Mangel an Schreibkräften zunächst nicht möglich. Um einer weiteren Schädigung der Akten durch Feuchtigkeit und Schimmelpilze entgegenzuarbeiten, wurde jedes Aktenstück mit einem neuen Aktendeckel versehen und auf diesem die Signatur vermerkt.
Zugrundegelegt wurde der Ordnung das bei den meisten Ämtern des Landdrosteibezirks Hannover übliche Registraturschema (Abteilung I bis VIII blauer Aktendeckel). Die Akten eines etwa um die Mitte des 19. Jahrhunderts einsetzenden jüngeren Registraturschemas (Abteilung I bis IX, gelber Aktendeckel) wurden dem älteren eingefügt, was ohne Zwang geschehen konnte.
In der Zeit von Ende 1962 bis Anfang 1964 verzeichnete Frau Hildegard Lemke neben vielen anderen Schreibarbeiten die in der Übersicht erfassten Akten nach den Aktenrubren, - bei dem zum Teil schwer wassergeschädigten Bestand eine beachtliche Leistung. Anschließend schrieb sie den noch aus der Vorkriegszeit erhaltenen Teil des Findbuches ab, der auf abweichendem, größeren Papier
Bestandsgeschichte: gefertigt war und von dem nur zwei Exemplare vorlagen. So steht für diesen Bestand nunmehr ein einheitlich geschriebenes Findbuch (in zwei Bänden zu je drei Ausfertigungen) für die Benutzung bereit.
Hannover, den 22. April 1964
gez. König
Bei der Überführung des Hoya-Diepholzschen Landschaftsarchivs im Mai 1973 gelangten auch 6 Fach Akten des Amtes Hoya in das Hauptstaatsarchiv in Hannover. Sie wurden in den vorliegenden Bestand eingeordnet.
Hannover, im Januar 1974
gez. Walter
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.