Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass König Ruprecht dem Pfalzgrafen Ludwig III. die Burg und Stadt Oppenheim, Burg und Stadt Gau-Odernheim, Burg Schwabsburg, Ober-Ingelheim, Nieder-Ingelheim und Großwinternheim und die zugehörigen Dörfer, sowie die Stadt Kaiserslautern mit Zubehör verpfändet hatte. Die beiden Dörfer Ingelheim und Großwinternheim hatten dem Pfalzgrafen dabei aufgrund der Pfandschaft gelobt und geschworen, worüber ihnen eine Urkunde gegeben worden war, in der namentlich Schultheißen, Schöffen und Gemeinde genannt werden. Nachdem jedoch in den drei Dörfern zahlreiche Edelleute sitzen, von denen ein Teil die dortigen Schultheißen, Schöffen und Gerichtsleute stellt, bekundet Kurfürst Friedrich, dass die dortigen Edelleute für die Pfandsumme nicht pfandbar sein und weder sie noch ihre Güter in die Pfandschaft gehören sollen. Die Edelleute haben, so sie Schultheißen oder Schöffen waren, dem Pfalzgrafen und seinen Erben auch nicht über die Pfandschaft gehuldigt oder geschworen. Sie sollen dem Pfalzgrafen jedoch als Amtsträger und aufgrund der vom Reich rührenden Mannschaft verbunden sein, solange die Reichspfandschaft währt. Insbesondere sollen die Edelleute dem Pfalzgrafen dienen und gewarten, so wie sie gegenüber König Ruprecht und seinen königlichen Vorgängern verpflichtet waren. Kurfürst Friedrich verpflichtet sich, die Edelleute bei ihren von Kaisern und Königen verliehenen Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten zu belassen und sie darin zu handhaben und zu schirmen, so wie sich bereits die Pfalzgrafen Ludwig III. und Ludwig IV. dazu verpflichtet und verschrieben hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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