Rudolf von Ochsenstein, der Richter des Hofgerichts Straßburg, bestätigt im Auftrag des Priesters von Truchtersheim, dass Johann Hornecker und Johann Hurinbogen dem Straßburger Bürger Johannes von Pfanfellin ihr Haus in Truchtersheim verpfändet haben, da sie ihm den Jahreszins schuldig waren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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