Bischof Johann von Speyer und Rucker von Luterburg, Doctor und Domherr daselbst, bestätigen auf Grund einer Bulle des Papstes Pius II. d. d. Mantua 29.11.1459, und auf Bitten des Markgrafen Karl I. von Baden die Statuten des neuerrichteten Kollegiatsstifts zu Ettlingen; Markgraf Karl I. verspricht für sich und seine Erben es bei dieser Stiftsordnung bleiben zu lassen