Eine Mühle vor Binsförth [Ortsteil der Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.], die die 1581 Belehnten 1505 von den von Holzheim gekauft und 1581 dem Lan...
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Urk. 14, 12357
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Spede, Nr. 3
A I u, Spede sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sp >> Speth >> 1449-1599
1581 Mai 27
Lehnsbrief
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eine Mühle vor Binsförth [Ortsteil der Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.], die die 1581 Belehnten 1505 von den von Holzheim gekauft und 1581 dem Landgrafen von Hessen als Ersatz für das bisher von ihnen getragene, 1581 aber abgelöste Lehen von 400 Gulden Gnadengeld aus dem Amt Sontra aufgetragen haben, womit der verstorbene Wilhelm Speth von Landgraf Wilhelm dem Mittleren belehnt worden war, als Mannlehen.
Belehnte/r: Jost Speth zu Frielingen und seine Vettern Hans Georg und Neidhard Speth
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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