Mainz, 1542.09.30. Theobaldus Spengel, Pedell der Universität zu Mainz, und Hans Knigk von "Bibergk" als Gewalthaber und Anwälte von Äbtissin und Konvent zu Klarenthal, genannt zum Neuen Kloster, bei Wiesbaden gelegen, verkaufen laut des Gewaltbriefes von 1542 August 12 (s.d.) zu Erbe vor Herrn Valentin Mommenson, einem weltlichen Richter zu Mainz, Herrn Konrad Saum, Domvikar zu Mainz, um 50 fl. Mainzer Währung folgende Grundzinsen in Mainz: 1) 3 Pfd. Heller aus dem Haus und Erbe gen. zur "cleinen Schern", zwischen Peter Scherers Haus gen. zum Goldstein und dem Eingang zum Barfüßergarten,. 2) 21 Schillinge und 8 Heller für 1 Kapaun aus dem Haus zur kleinen Himmelpforten, einem Eckhaus auf dem Brand, das Peter der Koch innehat,. 3) 1 Mark Geld aus dem Haus zum großen Drachen, gegenüber der Eiche, auf der Augustinergasse. Zeugen: Peter Neumer, Scherer, Henrich Winter, Kürschner, Hans Koch, Schuhmacher. "Und geschahe vff frytag Nativitatis Marie anno funffzehenhundert viertzig vnd zwey" (8.9.1542). Mit Eid besagt vor Herrn Philipp von Stockheim, Domsänger und Kämmerer zu Mainz, Propst von St. Alban, und den Richtern Johann Dietherich und Johann Volckwein. "Publicatum sabatho post Michaelis anno quo supra notatum".
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Mainz, 1542.09.30. Theobaldus Spengel, Pedell der Universität zu Mainz, und Hans Knigk von "Bibergk" als Gewalthaber und Anwälte von Äbtissin und Konvent zu Klarenthal, genannt zum Neuen Kloster, bei Wiesbaden gelegen, verkaufen laut des Gewaltbriefes von 1542 August 12 (s.d.) zu Erbe vor Herrn Valentin Mommenson, einem weltlichen Richter zu Mainz, Herrn Konrad Saum, Domvikar zu Mainz, um 50 fl. Mainzer Währung folgende Grundzinsen in Mainz: 1) 3 Pfd. Heller aus dem Haus und Erbe gen. zur "cleinen Schern", zwischen Peter Scherers Haus gen. zum Goldstein und dem Eingang zum Barfüßergarten,. 2) 21 Schillinge und 8 Heller für 1 Kapaun aus dem Haus zur kleinen Himmelpforten, einem Eckhaus auf dem Brand, das Peter der Koch innehat,. 3) 1 Mark Geld aus dem Haus zum großen Drachen, gegenüber der Eiche, auf der Augustinergasse. Zeugen: Peter Neumer, Scherer, Henrich Winter, Kürschner, Hans Koch, Schuhmacher. "Und geschahe vff frytag Nativitatis Marie anno funffzehenhundert viertzig vnd zwey" (8.9.1542). Mit Eid besagt vor Herrn Philipp von Stockheim, Domsänger und Kämmerer zu Mainz, Propst von St. Alban, und den Richtern Johann Dietherich und Johann Volckwein. "Publicatum sabatho post Michaelis anno quo supra notatum".
U / 1542 September 30
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
30.09.1542
Domstift Mainz
Ausfertigung. Perg. Von den 4 Siegeln sind 1 und 4 stark, 2 gering beschädigt.
Urkunden
Nach Rückvermerk (19.7.1703) ist das Haus zur kleinen Himmelspforte auf dem Brand ein Eckhaus zur "Keess- vnd Schustergass", das damals (1703) Hans Philipp Schleer innehatte.
Im übrigen vgl. die Anmerkungen zur Urkunde von 1542 August 12.
Im übrigen vgl. die Anmerkungen zur Urkunde von 1542 August 12.
Dietherich, Johann
Knigk, Hans
Koch, Hans
Koch, Peter
Mommenson, Valentin
Neumer, Peter
Saum, Konrad
Scherer, Peter
Spengel, Theobald
Stockheim, Philipp von
Volckwein, Johann
Winter, Henrich
Klarenthal
Mainz
Mainz
Mainz
Mainz
Mainz
Mainz
Mainz
Mainz
Mainz
Mainz
Mainz
Wiesbaden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ