Bürgermeister, Schultheiss, Bürger, Zunftmeister, Zünfte und Gemeinde von Esslingen machen, um künftigen Schaden abzuwenden, eine beschworene Verordnung, dass alle Einwohner Freundschaft und Frieden halten sollen, dass alles bisher Geschehene weder mit Worten noch mit der Tat gerächt werden soll bei Strafe der Verweisung aus der Stadt für 10 Jahre und einen Tag; dass alle, welche Aufruhr oder ohne Erlaubnis des Rats anstiften, sofort enthauptet werden sollen und dass diese Verordnung dem Volk jährlich mindestens einmal verlesen werden soll.