Papst Sixtus IV. gestattet auf Bitten des Rats der Stadt Nürnberg den Angehörigen der beiden Pfarreien von St. Sebald und St. Lorenz sowie den außerhalb der Stadt sitzenden Untertanen des Rats in der Fastenzeit Käse, Butter, Eier und Milch zu genießen und zu anderen Zeiten, wenn der Fleischgenuss verboten ist, von Milch bereitetes und auf ärztlichen Rat und mit Zustimmung des Beichtvaters auch Fleisch zu essen, doch sollten hierfür alle Personen, welche mehr als 1000 Gulden rhein. Einkünfte haben, jährlich zwei, diejenigen, welche weniger Einkommen haben jährlich einen Groschen den Kranken im Heilig-Geist-Spital zuwenden, die Armen während der Fasten dreimal täglich das Vaterunser und den Englischen Gruß beten.