Papst Martin V. beauftragt auf Klagen der Äbtissin von Frauenalb, den Offizial zu Speyer, die mit ihren Zinsen und Gülten rückständigen Schuldner aller Stände des Klosters Frauenalb in den Diözesen und Städten Speyer, Straßburg und Worms unter Androhung geistlicher Strafen zur Bezahlung ihrer Schulden zu bewegen, ohne jedoch ihre Güter ohne spezielle Erlaubnis mit Exkommunikation oder Interdikt zu belegen.