Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet eine Entscheidung in Streitigkeiten zwischen den Gemeinden Kochersteinsfeld einer- und Lampoldshausen andererseits wegen ihrer Gemarkung, Weidgang und Untersteinung. Dazu waren etliche Räte abgeordnet worden, die sich mit den Kellern zu Möckmühl und Neuenstadt sowie etlichen Landschreibern der Sache angenommen, sie vor Ort besichtigt und Folgendes beschlossen haben: 1. Die Gemarkung und der Weidgang wurde untersteint, beginnend vom Steinsfelder Brunnen zur Gochsener (Gochßheimer) Mark und zum Michelbach. [2.] Güter sind dort bedhaftig, wo die Mehrheit des Guts liegt. Dort wird die ganze Bede ausgerichtet. [3.] Es folgen nähere Bestimmungen zu Bede und Steinsetzung, zum Messmer, da beide Gemeinden eine Pfarrei bilden, und zu Abgaben an die Schützen und den Glöckner.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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