Ratifikationsurkunde vom 19.10.1844 König Leopolds I. von Belgien zu dem am 1.9.1844 in Brüssel zwischen Belgien und dem Deutschen Zollverein geschlossenen Handels- und Schifffahrtsvertrag. Beilage 1: Begleitschreiben des preuß. Residenten in Frankfurt, R. v. Sydow, vom 31.10.1844 zur Übergabe der belgischen Ratifikationsurkunde an den Älteren Bürgermeister Scharff (Verlesung im Großen Rat am 5.11.1844). Beilage 2: Beglaubigte Abschrift des Vertrages vom 1.9.1844. Beilage 3: Beglaubigte Abschrift des am 25.6.1846 in Brüssel geschlossenen Vertrages zur Patent(Gewerbe)steuer der Handelsreisenden (Ergebnis der Kommission, die zu Artikel 16 Absatz 2 des Vertrages vom 1.9.1844 eingesetzt worden war).
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Ratifikationsurkunde vom 19.10.1844 König Leopolds I. von Belgien zu dem am 1.9.1844 in Brüssel zwischen Belgien und dem Deutschen Zollverein geschlossenen Handels- und Schifffahrtsvertrag. Beilage 1: Begleitschreiben des preuß. Residenten in Frankfurt, R. v. Sydow, vom 31.10.1844 zur Übergabe der belgischen Ratifikationsurkunde an den Älteren Bürgermeister Scharff (Verlesung im Großen Rat am 5.11.1844). Beilage 2: Beglaubigte Abschrift des Vertrages vom 1.9.1844. Beilage 3: Beglaubigte Abschrift des am 25.6.1846 in Brüssel geschlossenen Vertrages zur Patent(Gewerbe)steuer der Handelsreisenden (Ergebnis der Kommission, die zu Artikel 16 Absatz 2 des Vertrages vom 1.9.1844 eingesetzt worden war).
Verträge der Freien Stadt Frankfurt, 205
Privileg Q Nr. 46
Verträge der Freien Stadt Frankfurt
Verträge der Freien Stadt Frankfurt >> Handel >> Deutscher Zollverein >> Handelsverträge >> Europa >> Belgien
19.10.1844
01.09.1844
25.06.1846
Archivale
französisch/deutsch
Beglaubigung: Ratifikation: Papiersiegel und Unterschrift König Leopolds I. sowie Unterschrift des Außenministers Goblet.
Beilage 1: Unterschrift R. v. Sydow.
Beilage 2: Papiersiegel des preuß. Außenministeriums und Unterschrift des Hofrates u. Geheimen Kanzleidirektors Poll (Berlin 8.10.1844) sowie Lacksiegel und Unterschrift des preuß. Residenten in Frankfurt R. v. Sydow (Frankfurt 11.10.1844).
Beilage 3: Papiersiegel des preuß. Außenministeriums und Unterschrift des Hofrates u. Kanzleidirektors Poll (Berlin 14.8.1846).
Beilage 1: Unterschrift R. v. Sydow.
Beilage 2: Papiersiegel des preuß. Außenministeriums und Unterschrift des Hofrates u. Geheimen Kanzleidirektors Poll (Berlin 8.10.1844) sowie Lacksiegel und Unterschrift des preuß. Residenten in Frankfurt R. v. Sydow (Frankfurt 11.10.1844).
Beilage 3: Papiersiegel des preuß. Außenministeriums und Unterschrift des Hofrates u. Kanzleidirektors Poll (Berlin 14.8.1846).
Leopold I., König von Belgien
Goblet, Albert Joseph: belg. Außenminister
Poll: preuß. Hofrat
Poll : preuß. Geheimrat
Sydow, Rudolf von: preuß. Resident
Scharff, Gottfried: Schöffe
Deutscher Zollverein
Belgien
Brüssel
Handel
Schifffahrt
Steuer
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
20.08.2025, 12:25 MESZ