Graf Johann V. von Nassau und Diez sowie seine Ehefrau Elisabeth, geborene Landgräfin zu Hessen, Gräfin zu Katzenelnbogen und Diez, protestieren gegen eine Bruderschaft oder Erbbrüdereinung, von der sie kürzlich Kenntnis erlangt haben. Sie widersprechen den diesbezüglichen Verschreibungen und behalten sich vor, gegen jeden vorzugehen, der auf deren Basis gegen die beiden oder ihre Erben handle. Ursprünglich hatten sich einst die Fürsten Friedrich II., Sigismund, Heinrich und Wilhelm III. von Sachsen sowie deren Vetter Friedrich IV., allesamt Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen, einerseits mit Landgraf Ludwig I. von Hessen andererseits erblich verbrüdert, was ihre Fürstentümer, Herrschaften, Land und Leute betrifft, dass wenn eine Seite ohne Leiblehenserben sterben sollte, dies alles an die andere Seite fallen würde. Nun haben die Aussteller erfahren, dass etwa zu Mariä Geburt [= 8.9.] 1487 Elisabeths Bruder, Wilhelm III. "der Jüngere" von Hessen, diese Bruderschaft oder Erbbrüdereinung ungefähr in folgender Weise erneuert habe: Die Grafschaften Katzenelnbogen und Diez und alles, was von ihrer Mutter Anna, geborene Gräfin zu Katzenelnbogen und Diez, an deren Ehemann Landgraf Heinrich III. von Hessen (+) zugebracht wurde, sollten in dieser Erneuerung inbegriffen sein, sodass beim Tod Wilhelms III. des Jüngeren alles an die Landgrafenbrüder Wilhelm I. den Älteren und Wilhelm II. den Mittleren von Hessen oder an Kurfürst Friedrich III. von Sachsen und die Herzöge Albrecht und Johann von Sachsen gehen sollte. Elisabeth sollte mit einer Geldsumme abgefunden werden. Dies sei aber ohne ihr Wissen und Willen geschehen und auch gegen ihren Ehevertrag, worin Graf Philipp von Katzenelnbogen (+) zugesichert hatte, dass wenn Heinrich III. und sein Sohn Wilhelm III. ohne rechte Manneserben sterben würden, dann Elisabeth und ihre Erben das Erbrecht an der Grafschaft Katzenelnbogen erhalten sollten. Der Übergang besagter Grafschaft sei außerdem eindeutig an Heinrich III. erfolgt, der kein Teil der alten Bruderschaft gewesen sei.