Vor Hans Mönch ("Monich") von Rosenberg, Kämmerer, und den weltlichen Richtern Johann von Lautern ("Lutter"), Hermann Quadheim ("Quaedheyn), Clas Hirtzbecher und Dudo von Biberg, "des jars [...] thusent vierhundert seschtzig und sehs [...] uff den nehisten mitwochen nach dem achtzehenden tage", im ungebotenen Ding auf dem erzbischöflichen Hof zu Mainz, gewinnt Herr Gerlach Kloderer, Domvikar, als Treuhänder des verstorbenen Domherrn Diether Knebel ("Knubel") den dritten Bann über 8 fl. Wiederkaufszins, fällig auf Petri Stuhlfeier oder binnen Monatsfrist aus den in der Übergabeurkunde 1466 Februar 12 genannten Stücken. (Vorbesitzer: Hermann Sternberger, der Gärtner.) Den Bann lässt durchgehen Tiele Scherer, der Fürsprecher, wie ihn Bechtolf Dunger von der Herren wegen versprochen hatte, mit der Bedingung, dass der Erzbischof von den vorgenannten 2 Morgen Weingarten, die auf den Judensand stoßen, 1 Pfd. Heller Zins bezieht. (5) S. Kämmerer und Richter.
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Vor Hans Mönch ("Monich") von Rosenberg, Kämmerer, und den weltlichen Richtern Johann von Lautern ("Lutter"), Hermann Quadheim ("Quaedheyn), Clas Hirtzbecher und Dudo von Biberg, "des jars [...] thusent vierhundert seschtzig und sehs [...] uff den nehisten mitwochen nach dem achtzehenden tage", im ungebotenen Ding auf dem erzbischöflichen Hof zu Mainz, gewinnt Herr Gerlach Kloderer, Domvikar, als Treuhänder des verstorbenen Domherrn Diether Knebel ("Knubel") den dritten Bann über 8 fl. Wiederkaufszins, fällig auf Petri Stuhlfeier oder binnen Monatsfrist aus den in der Übergabeurkunde 1466 Februar 12 genannten Stücken. (Vorbesitzer: Hermann Sternberger, der Gärtner.) Den Bann lässt durchgehen Tiele Scherer, der Fürsprecher, wie ihn Bechtolf Dunger von der Herren wegen versprochen hatte, mit der Bedingung, dass der Erzbischof von den vorgenannten 2 Morgen Weingarten, die auf den Judensand stoßen, 1 Pfd. Heller Zins bezieht. (5) S. Kämmerer und Richter.
U / 1466 Januar 15
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
15.01.1466
Domstift Mainz
Ausfertigung. Perg. S. 2 und Umschrift der S. 1, 3 und 5 beschädigt; S. 4 fehlt. Rückvermerk auf Umbug: "Constat 38 ß".- Wegen der Daten von Übergabe und Eidbesagung (1466 Februar 12 und 1466 März 3), die ja der Gewinnung des 3. Bannes vorausgehen müssen, ist statt 1466 das Jahr 1467 anzunehmen (14.1.).
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ