Johannes Andre von Bergen bekundet, Leibeigener des Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz, seines Sohnes Philipp und ihrer Erben aus gutem freien Willen geworden zu sein, nachdem ihn Gerlach Schelm von Bergen urkundlich aus der Leibeigenschaft entlassen hatte. Er versichert, dass der Pfalzgraf, der ihn in Schirm empfangen hat, nicht zum Ersatz für seine in der Zeit des Schirms erlittene Schäden verpflichtet ist, und kündigt sein eigenes Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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