Brautsteuer-Vertrag für Johann Borgardts zu Atrop, wonach Borgardts die "kontrollfrei Bereitung von Bier" für das Jahr 1832 gegen eine Abfindungssumme von drei Talern gestattet ist. Der Vertrag wurde mit dem zum Hauptsteueramt zu Duisburg gehörigen Bezirkssteueramt Moers abgeschlossen. Der Geheime Finanzrat und Provinzial-Steuerdirektor zu Köln genehmigte den Vertrag am 30.12.1831 und klebte sein Papiersiegel drauf. Am 1.1.1831 hatte Borgardts 4 Tonnen Bier in Vorrat und mehr durfte er auch beim Ablauf des Vertrages nicht haben. Die Urkunde enthält auch die Quittungen für die pünktliche Zahlung der Brausteuer von dem Steuereinnehmer Borchers. Borgardts unterzeichnet seinen Namen mit Bürgardts. 1-4 folio