Konrad von Helmstatt reversiert gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz über die zu Mannlehen empfangene Burg Gimpern (Guntebuwere) mit Teilen an den Orten Ober- und Niedergimpern (Guntebuwere) und Zugehör, wie sie einst Andreas von Helmstatt (+) als pfälzisches Mannlehen empfangen hatte und danach dessen Sohn Hans (+), ein Vetter Konrads, als Mannlehen getragen hatte. Bis zum Tod von Hans' Ehefrau, Martha von Flehingen, die damit mit Zustimmung Friedrichs bewittumt wurde, erhält Konrad das Mannlehen als ihr Vertreter. Nach dem Tode Kurfürst Friedrichs sollen die Lehen von dessen Sohn Philipp und ihren kurfürstlichen Erben empfangen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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